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Corona-Soforthilfe
Berlin - Der Staat greift Unternehmen finanziell unter die Arme, die von der Corona-Krise besonders hart betroffen sind. Im Einzelfall gilt das schon jetzt für Apotheken – etwa in vollkommen verwaisten Centern, Bahnhöfen und Flughäfen oder Fußgängerzonen. Grundsätzlich kommen auch Apotheken als systemrelevante Kleinbetriebe für staatliche Förderungen in Betracht. Doch die Vorgaben, wer was wie beantragen kann, sind nicht leicht zu durchblicken. Vor allem die Einbeziehung von Betriebs- oder gar Privatvermögen bei der Prüfung ist ein heikler Punkt. Und in Thüringen sind Apotheken generell vom Soforthilfeprogramm ausgeschlossen.
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