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  • 02.04.2020 – Kammer: Apotheken sollen sich mit Morphin bevorraten
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Ambulante COVID-19-Behandlungen

Kammer: Apotheken sollen sich mit Morphin bevorraten


Berlin - Laut offiziellen Angaben wurden bis zum 1. April in Deutschland 1876 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt. 745 Behandlungen sind bereits abgeschlossen. Insgesamt wurden demzufolge 1532 Patienten beatmet. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weist die Apotheken im Bundesland nun darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass einige schwer Erkrankte auch ambulant versorgt werden müssen. Die Apotheken sollen sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten.

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