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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Erlass des Bundesfinanzministeriums
Berlin - Apotheken können Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln künftig steuerfrei verwenden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am Mittwoch verkündet. Damit soll den Apotheken ermöglicht werden, unbürokratisch und schnell für Nachschub zu sorgen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Versorgung von Kliniken und Arztpraxen.
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