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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Rechtsstreit um Rezeptur
Einige Apotheker fühlen sich derzeit verunsichert, wie die Abfüllung von Opiumtinktur und die Abgabe als Rezepturarzneimittel rechtlich zu bewerten sind. Denn einige Apotheken haben kürzlich ein Schreiben von der Firma Innocur erhalten, das auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Apotheke verweist. Die Firma Maros als Hersteller von Opiumtinktur zur Rezepturzwecken liefert dagegen in einem Schreiben Argumente für die jahrzehntelange Praxis. Für zusätzliche Beruhigung dürfte ein Rundschreiben des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein vom heutigen Dienstag sorgen.
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