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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Geldstrafe gegen Apotheker aufgehoben
Berlin - Weil sie im Rahmen von Gewinnspielen 1000 Euro verlost hatten, hatte das Berufsgericht für Heilberufe in Köln zwei Apotheker wegen Verletzung der Berufspflichten zu Geldbußen von je 500 Euro verurteilt. Doch jetzt wurde in einem Fall die Entscheidung in der nächsten Instanz kassiert; in einem anderen Verfahren hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) bereits eingelenkt.
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