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Streit um Refinanzierungsvereinbarung
Berlin - Die Frage der Erstattung des TI-Equipments für Apotheken scheint noch offen: Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zufolge ist die Refinanzierungsvereinbarung wegen einer „nicht eingetretenen Bedingung“ noch nicht gültig. Laut GKV-Spitzenverband ist die Vereinbarung dagegen sehr wohl gültig. Auch das Angebot des Münchner Unternehmens Red Medical ist entgegen der Aussage des DAV erstattungsfähig, erklären dessen Geschäftsführer und der GKV-Spitzenverband einhellig.
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