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Ersatzverordnungen
Berlin - Die gute Nachricht: Wenn Patienten ihren defekten Emerade-Notfallpen in der Apotheke umtauschen wollen, brauchen sie zwar ein neues Rezept, müssen aber keine Zuzahlung leisten. Außerdem haben die Kassen seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) einen Regressanspruch gegen den Hersteller. Wie die sogenannten Ersatzverordnungen, die seit Jahresbeginn zulässig sind, aussehen sollen, weiß allerdings noch niemand.
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