Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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Stuttgart - Seit dem 1. Januar müssen Apotheken für jeden Vorgang einen Kassenbon ausdrucken. Möchte der Patient ihn nicht mitnehmen, kann er vernichtet werden. Allerdings sind hierbei die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten. Bons mit Patientendaten, zum Beispiel Namen, müssen somit datenschutzkonform vernichtet werden. Die Apothekerkammer Berlin rät daher zur Umgehung dieses Problems, keine personalisierten Bons mehr zu erstellen.