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Registrierkassengesetz
Berlin - Die Einführung der Kassenbon-Pflicht ab Januar 2020 führt zu immer neuen Kuriositäten: Jetzt fordert die ABDA alle Apotheken auf, die Kassenbons aus datenschutzrechtlichen Gründen zu schreddern. Denn bei der Entsorgung sollte „sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird“. „Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, bietet sich für Apotheken an, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten“, so die ABDA in einer Mitteilung, in der sie alle Pflichtangaben aufführt. Ein einfacher Mülleimer reicht laut ABDA nicht aus.
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