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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Verfahrensdokumentation und IKS
Berlin - Seit fünf Jahren sind auch die Apotheken zu einem wirtschaftlichen Qualitätsmanagement verpflichtet. Grund dafür ist ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Das „Schreckgespenst“ nennt sich „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Nach den Erfahrungen von Steuerberater Torsten Feiertag haben die meisten Apotheken die damit verbundene Verfahrensdokumentation aber nicht installiert.
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