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Schadenersatz als „irrsinnige Gefahr“
Berlin - Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat eine Apotheke wegen mangelhafter Beratung zu hohem Schadenersatz verdonnert. Der Frau war Paraffin ausgegeben worden; als sie es in ihrer Wohnung erhitzte, zog die Tirolerin sich durch ein Missgeschick schwerste Verbrennungen zu. Laut Gericht konnte die Apotheke nicht nachweisen, die Kundin ausreichend über die Gefahren des Paraffins aufgeklärt zu haben. Versicherungsexperte Michael Jeinsen mahnt Apotheker daher, Beratungsgespräche stets zu dokumentieren.
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