Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Gesundheitsausschuss des Bundesrates
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Berlin - Künftig soll auf allen Rezepten eine Dosierungsangabe oder ein Hinweis auf eine vorliegende schriftliche Gebrauchsanweisung oder einen Medikationsplan vermerkt sein. Das sieht die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun in diesem Kontext, die Möglichkeiten zur Ergänzung ärztlicher Verschreibungen durch Apotheker zu erweitern.