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Constella-Kostenübernahme
Berlin - Bei der Abgabe des Reizdarmmittels Constella (Linaclotid) begeben sich Apotheker auf dünnes Eis. Denn die Kassen müssen die Kosten wegen der fehlenden N-Größe nicht übernehmen. Der Hersteller Allergan hatte das Präparat zur Behandlung des Reizdarmsyndroms 2017 bewusst außerhalb der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) auf den Markt gebracht – und damit sowohl Kostenübernahme als auch Einzelimport blockiert. Nun wird Apothekern mündlich von den Kassen versprochen, keine Retaxation vorzunehmen. Doch nicht jeder Inhaber will sich darauf einlassen.
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