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BGH begründet Boni-Urteil
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Urteilsbegründung in den beiden schon entschiedenen Boni-Verfahren – Ofenkrusti und 1€-Gutschein – veröffentlicht. Die Karlsruher Richter verfolgen bei Zugaben jetzt eine sehr strenge Linie. Apotheken dürfen aber weiterhin kleine Zugaben spendieren, wenn dies nicht an die Rezeptabgabe gekoppelt ist. Der BGH wiederholt seine Auffassung, dass eine Boni-Verbot erst dann eine Inländerdiskriminierung gegenüber ausländischen Versandapotheken darstellt, wenn diese mit maßgeblichem Marktanteil die Versorgung gefährden.
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