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  • 09.08.2019 – Wirkstoffverordnung als Lösung für das Preisankerproblem
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Wirkstoffverordnung als Lösung für das Preisankerproblem


Stuttgart - Bei Wirkstoffverordnungen gibt es keinen Preisanker, sie können also so manchen Anruf in der Arztpraxis ersparen. Einige Kassenärztliche Vereinigungen raten deshalb ihren Mitgliedern dazu, Wirkstoffe zu verordnen, um Rückfragen zu begrenzen. Doch muss man wirklich gar nicht mehr den Arzt darüber in Kenntnis setzen, dass ein teureres Mittel abgegeben wurde? Und wann braucht man welches Sonderkennzeichen? Im Folgenden haben wir das Wichtigste zur Wirkstoffverordnung zusammengefasst.

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