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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Racecadotril auf Ausnahmeliste
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Stuttgart - Antidiarrhoika erstattet die GKV prinzipiell nicht – nur in Ausnahmen tragen die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel bei Durchfall: zum Beispiel für Elektrolyte zur Rehydratation bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Doch die AM-RL Anlage 3 soll sich ändern und Saccharomyces boulardii künftig auch für Säuglinge bereits ab dem siebten Lebensmonat erstattungsfähig werden. Ganz neu, beziehungsweise wieder, soll Racecadotril in den Leistungskatalog der Krankenkassen fallen. Wer bekommt Racecadotril künftig bezahlt?