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  • 27.06.2019 – Hinweise zum neuen Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit
    27.06.2019 – Hinweise zum neuen Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Neuer Rahmenvertrag

Hinweise zum neuen Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit


Süsel - Um künftig die Nicht-Verfügbarkeit eines Arzneimittels nachzuweisen, reichen zwei übliche Online-Abfragen beim Großhandel aus. Allerdings müssen dabei die im neuen Rahmenvertrag vereinbarten Daten festgehalten werden. Die Apotheke sollte das Abfrageergebnis abspeichern oder ausdrucken und archivieren.

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