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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bewährungsstrafe
Berlin - In ihrer Apotheke wurde die Chefin hinter vorgehaltener Hand nur noch „die Verrückte“ genannt. Auch das Amtsgericht Köln kam zu dem Schluss, dass bei der Apothekerin in puncto Schuldfähigkeit einiges in Abzug zu bringen war. Und so wurde sie trotz gewerbsmäßigen illegalen Handels mit Dopingmitteln und jahrelangen Betruges an Krankenkassen nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Apothekerin wird sie trotzdem nicht mehr arbeiten können.
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