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  • 01.04.2019 – Patientenindividuelles Verblistern auf Patientenwunsch bleibt zulässig
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Neuer Rahmenvertrag

Patientenindividuelles Verblistern auf Patientenwunsch bleibt zulässig


Berlin - Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung in seiner ab 1. Juli geltenden Fassung hat bei heimversorgenden Apotheken kurzfristig für Irritationen gesorgt. Grund ist die neu gefasste Regelung zur Abgabe von Teilmengen. Die Formulierung lässt Zweifel aufkommen, ob Apotheken künftig überhaupt noch patientenindividuell verblisterte Arzneimittel auf Patientenwunsch bereitstellen dürfen. Doch die Vertragspartner geben nun auf Nachfrage von DAZ.online Entwarnung.

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