Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Belegpflicht
Berlin - Ab Januar 2020 gilt die Kassenbonpflicht. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verpflichtet dann alle Einzelhändler mit Registrierkasse dazu, ihren Kunden für jeden Kauf einen Beleg auszuhändigen. Während alle Bereiche der Wirtschaft digitalisiert werden, setzt der Gesetzgeber also darauf, weiter milliardenfach Papierzettel in den Umlauf zu bringen. Doch es gibt bereits Ideen, aus der Pflicht Kapital zu schlagen: Das Bremer Softwarehaus A&G rollt demnächst ein Projekt aus, mit dem es den Kassenbon aufs Handy bringen will – mit Vorteilen nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Einzelhändler, wie das Unternehmen verspricht.
Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.