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Vorstandsvergütung
Berlin - Jedes Jahr im März müssen die Chefs der Krankenkassen und anderer Spitzenverdiener im Gesundheitswesen ihre Vorstandsvergütung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dieses Jahr gibt es aber Zoff mit dem Bundesversicherungsamt (BVA). Die Aufsichtsbehörde wirft den Kassen vor, nicht alle Bestandteile der Bezahlung ordnungsgemäß zu melden. Bei der Kontrolle der Meldungen sei aufgefallen, dass „vereinzelt“ keine konkreten Beträge für privat genutzte Dienstwagen und variable Vergütungen angegeben worden seien, heißt es in einem Mahnschreiben an die Kassen.
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