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Stuttgart - Das Rezept stammt noch aus dem alten Jahr, einlösen möchte es der Patient aber erst im neuen. Das Problem: 2018 war der Patient von der Zuzahlung befreit, 2019 ist er dies – zumindest bislang – noch nicht. Muss der Patient die Zuzahlung zu seinen Arzneimitteln leisten – was gilt? Tag der Rezeptausstellung oder -einlösung? Ein kleiner Reminder zum Jahresbeginn.