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Berufsgenossenschaft
Berlin - Seit dem 25. Mai müssen Apotheken einen Datenschutzbeauftragten benennen, der sich um die Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) kümmert. Aber das ist noch nicht alles: Jede Apotheke benötigt jetzt einen „Brandschutzhelfer“, der sich mit Brandursachen und in der Bedienung von Feuerlöschern auskennt. Das ist Sinn und Zweck der seit Mai 2018 geltenden neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2). Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte will sich auf ihrer Herbstsitzung im September mit dem Thema befassen.
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