Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Datenschutzgrundverordnung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
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Berlin - Nicht mehr lange und dann ist es soweit: Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Für Apotheker entstehen viele Fragen: Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Oder: Kann ich meinen Bestelldienst über Messenger-Dienste weiter anbieten? DAZ.online bietet seinen Leserinnen und Lesern jetzt die Gelegenheit, einigen namhaften Rechtsexperten Fragen zum neuen Recht zu stellen.