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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Vergütung und Rechtliches
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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Stuttgart - In vielen Apotheken ist der Nacht- und Notdienst Chefsache, in anderen Apotheken teilen ihn die angestellten Apotheker unter sich auf. Doch gelegentlich kommt es auch vor, dass PTA gebeten werden, im Notdienst mitzuhelfen. Ist das erlaubt? Und wenn ja, wie sieht das mit der Vergütung aus? Die Kollegen von PTAheute.de haben bei ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen nachgefragt.