
Bei dem Baustein „unbenannte Gefahren" handelt es sich um eine Kombination aus den üblichen Versicherungsprodukten und einer Allgefahrendeckung. Dieser Baustein kann in allen Bereichen der Sachversicherung, für gewöhnlich aber in den Bereichen Hausrat, Wohngebäude, Geschäfts-Inhalt mit BU und der gewerblichen Gebäudeversicherung, vereinbart werden.
Versicherungsschutz entsteht demnach als Ergänzung zu den benannten Gefahren:
Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und böswillige Beschädigung.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden.
Es gilt das Prinzip:
Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
Schadensbeispiele für unbenannte Gefahren:
» Die PharmaRisk Checkliste - Komplett
» Gütertransporte im Werkverkehr
» Übergreifend für Sachsubstanz
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur PharmaRisk®Police
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da noch den Überblick?
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