
Als Mietereinbauten versteht man solche Sachen, die der Mieter auf eigene Kosten ins Gebäude eingebracht hat und dieser hierfür die wirtschaftliche Gefahrtragung trägt. Dies bedeute im Falle der Zerstörung oder der Beschädigung hat er keinen Anspruch auf Ersatz durch den Gebäudeeigentümer. Hierzu gehören nicht nur Sachen die der Mieter selbst beschafft hat, sondern auch Dinge die er gegen Kostenübernahme übernommen hat. Hierzu gehören aber nicht ausgetauschte Sachen (zum Beispiel Austausch des alten Teppichbodens gegen einen neuen Bodenbelag). Mietereinbauten sind grundsätzlich nicht versichert, dies kann aber auf Wunsch vereinbart werden. Übernommene Gegenstände des Mieters vom Vormieter wie zum Beispiel dessen Küche sind damit nicht gemeint, da diese keine Gebäudebestandteile darstellen, sondern unter den Bereich des Mobiliars fallen.
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