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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Eine Reihe von
Ginkgo-Präparaten wird künftig womöglich nicht mehr von den
Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
heute beschlossen, dass nur noch Extrakte in der Tagesdosierung von 240
Milligramm bei Demenz-Patienten verordnungsfähig sein sollen. In der
Einzeldosis enthalten aktuell nur die Präparate Tebonin konzent von Dr.
Willmar Schwabe und Gingium extra von Hexal diese Konzentration. Alle
anderen Ginkgo-Präparate, die 40 bis 120 Milligramm Extrakt pro
Einzeldosis enthalten, müssen mehrmals täglich eingenommen werden, um
die nun vorgegebene Dosis zu erreichen.
Da Ginkgo als Therapiestandard bei der Behandlung der Demenz gilt,
stehen die Arzneimittel auf der Liste der OTC-Produkte, die
ausnahmsweise von den Kassen bezahlt werden. 2009 wurden nach Angaben
des Arzneiverordnungsreports 144.000 Rezepte über Ginkgo-Präparate
ausgestellt.
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