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  • 14.04.2011 – Rezeptvorteil für Tebonin und Gingium
    14.04.2011 – Rezeptvorteil für Tebonin und Gingium
    WISSENSCHAFT – GKV-LEISTUNGSKATALOG Berlin - Eine Reihe von Ginkgo-Präparaten wird künftig womöglich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bunde...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Wissenschaft:


GKV-LEISTUNGSKATALOG

Rezeptvorteil für Tebonin und Gingium

 

Berlin  -  Eine Reihe von Ginkgo-Präparaten wird künftig womöglich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, dass nur noch Extrakte in der Tagesdosierung von 240 Milligramm bei Demenz-Patienten verordnungsfähig sein sollen. In der Einzeldosis enthalten aktuell nur die Präparate Tebonin konzent von Dr. Willmar Schwabe und Gingium extra von Hexal diese Konzentration. Alle anderen Ginkgo-Präparate, die 40 bis 120 Milligramm Extrakt pro Einzeldosis enthalten, müssen mehrmals täglich eingenommen werden, um die nun vorgegebene Dosis zu erreichen.

Da Ginkgo als Therapiestandard bei der Behandlung der Demenz gilt, stehen die Arzneimittel auf der Liste der OTC-Produkte, die ausnahmsweise von den Kassen bezahlt werden. 2009 wurden nach Angaben des Arzneiverordnungsreports 144.000 Rezepte über Ginkgo-Präparate ausgestellt.

Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Wissenschaft+und+Forschung/14756.htmlLink

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