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  • 26.02.2011 – Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet
    26.02.2011 – Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet
    SICHERHEIT – GERICHTSURTEIL Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Si...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


GERICHTSURTEIL

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet

 

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes anzusehen ist. Auch können Kalendermonate, in denen die berechtigte Person anstelle von Arbeitsentgelt Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat, nicht bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgebenden Kalendermonate vor der Geburt des Kindes unberücksichtigt bleiben, mit der Folge, dass Arbeitsentgelt aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten heranzuziehen wäre. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts sind die so verstandenen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber durfte im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit insoweit ausschließlich an das im Bemessungszeitraum tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen anknüpfen und auf einen Ausgleich von Arbeitsentgeltausfällen aufgrund von Streik, Krankheit oder Arbeitslosigkeit verzichten. (ac)

BSG, Urteile vom 17.02.2011, Az.: B 10 EG 17/09 R, B 10 EG 20/09 R, B 10 EG 21/09 R

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

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