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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MENSCHENRECHTE
Berlin - Die fristlose
Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von
Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die
Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte
„Whistleblower", also Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen
oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.
Im konkreten Fall hatte eine Altenpflegerin Strafanzeige gegen ihren
Arbeitgeber erstattet: den Klinikbetreiber Vivantes, der dem Land Berlin
gehört. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in
der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen.
Daraufhin war der Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die
deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine
Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine
Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Panorama/15984.html
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