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SCHEINMEDIKAMENTE
Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) hält den bewussten Einsatz von Placebo im medizinischen Alltag für ethisch durchaus vertretbar. Das erläuterte der Wissenschaftliche Beirat der BÄK. Allerdings gelten dafür einige Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen.
Echt oder nicht? Ärzte halten den Einsatz von Placebos in der Medizin für ethisch vertretbar. Foto: Elke Hinkelbein
Dazu gehöre, dass es für die Erkrankung keine geprüfte wirksame
Pharmakotherapie gibt. Die Beschwerden des Patienten müssten relativ
gering sein, und der Patient den ausdrücklichen Wunsch haben, behandelt
zu werden. Außerdem müsse Aussicht auf Erfolg einer Placebobehandlung
bei dieser Erkrankung bestehen.
Unzulässig sei die Placebotherapie, wenn grundlegende wissenschaftliche
Erkenntnisse der Medizin außer Acht gelassen werden. Der Arzt sei
verpflichtet, die Behandlungsmethode zu wählen, die den besten
Heilerfolg verspricht und deren Nebenwirkungen am wenigsten schaden. Das
gelte auch für den Einsatz von Placebos.
Besondere Bedeutung hat in dieser Situation den Experten zufolge das
Arzt-Patienten-Gespräch. Der Patient sollte „über den erwarteten Nutzen
und die Risiken informiert" werden. Der Arzt könne ihm auch mitteilen,
„dass die verabreichte Substanz (Placebo) dazu führen kann, dass
körpereigene Mechanismen angestoßen werden, die einen biologischen
Effekt haben".
Rechtlich unklar ist, ob die Behandlung zulässig ist, wenn der Arzt den
Patienten unter anderem deshalb nicht über den Placeboeinsatz aufklärt,
um die beabsichtige Wirkung des Placebo nicht zu gefährden.
Bei der Gabe eines Scheinmedikaments spiele darüber hinaus immer auch
der Einfluss des Behandlungsumfelds, die Einstellung und
Erwartungshaltung der Beteiligten sowie sogar Farbe und Darreichungsform
des Placebos eine Rolle. Allerdings könne es auch zu „Noceboeffekten"
kommen: Aufgrund der Erwartung und Erfahrung des Patienten
verschlechtert sich im Zuge der Therapie dessen Befindlichkeit.
Fachleute unterscheiden im übrigen zwischen echten oder reinen Placebos
und Pseudo- oder unreinen Placebos. Erstere enthalten nur eine
pharmakologisch unwirksame Substanz und eventuell Hilfsstoffe. Letzere
enthalten zwar Wirkstoffe, die aber therapeutisch zu niedrig dosiert
sind oder aber bei der behandelten Krankheit nicht anschlagen.
dpa, Mittwoch, 02. März 2011, 15:28 Uhr
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