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KRANKENHÄUSER
Berlin - Hessische
Krankenhausärzte können nach nächtlichen Bereitschaftsdiensten
Zusatzurlaub beanspruchen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
entschieden. Geklagt hatte ein Arzt des Klinikums Rüsselsheim. Das
Gericht wies nach Angaben einer Sprecherin die Revision gegen eine
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen zurück.
Mit dem Urteil beendete das Gericht einen Streit zwischen der
Ärztevertretung Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände. Das Urteil gilt rückwirkend für nächtliche
Bereitschaftsdienste vor 2010; danach wurde der Arbeitszeitausgleich neu
geregelt.
Der Marburger Bund Hessen begrüßte das Urteil, „das der besonderen
Belastung von Ärztinnen und Ärzte in nächtlichen Bereitschaftsdiensten
Rechnung trägt". Für die Landesärztekammer Hessen ist die Entscheidung
„ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeitssituation
von Krankenhausärzten".
dpa, Freitag, 25. Februar 2011, 17:55 Uhr
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