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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RABATTVERTRÄGE
Berlin - Die geplanten
Rabattverträge der Bahn BKK sind akut in Gefahr: Die Vergabekammer des
Bundes hat der Kasse verboten, Zuschläge zu erteilen. Das von der BKK
gewählte Modell mit unbegrenzt vielen Rabattpartnern und festgelegten
Preisnachlässen ist aus Sicht der Behörde vergaberechtswidrig. Der Fall
liegt jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Verhandelt wird dem
Vernehmen nach erst am 23. November.
Die Bahn BKK wollte bei ihren Rabattverträgen über rund 290 Wirkstoffe
keine exklusiven Zuschläge erteilen. Vielmehr sollten möglichst alle
Herstellern mit an Bord genommen werden, um den Versicherten eine
Umstellung zu ersparen. Dazu sollten die Unternehmen eine
Absichtserklärung unterschreiben. Die Rabatte wollte die BKK dann für
jeden Wirkstoff selbst festlegen. Eigentlich sollte es schon in diesem
Monat losgehen, doch mehrere Hersteller hatten mit Erfolg Beschwerde
gegen die Ausschreibung eingelegt.
Die Vergabekammer beim Bundeskartellamt ist den Argumenten der Industrie
in weiten Teilen gefolgt. Das Gesamtkonstrukt der BKK stelle eine
missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung und einen Verstoß
gegen das Wettbewerbsrecht da, heißt es im Beschluss. Die Hersteller
würden de facto gezwungen, die vorgegebenen Rabatte zu akzeptieren, so
die Vergabekammer. Ansonsten drohe ihnen, in der Apotheke künftig nicht
mehr abgegeben zu werden.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Markt/15862.html
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