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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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RABATTVERTRÄGE
Berlin - Generikakonzerne
dürfen bei Ausschreibungen zu Rabattverträgen mit verschiedenen
Tochterfirmen gegeneinander antreten. Das hat das Oberlandesgericht
Düsseldorf (OLG) gestern in einem Verfahren um die Rabattverträge des
BKK-Dienstleisters GWQ entschieden. Aus Sicht der Richter kann eine
Absprache unter Schwesterunternehmen nicht ungeprüft vorausgesetzt
werden.
GWQ hatte pro Wirkstoff drei Rabattpartner gesucht. Bei den Wirkstoffen
Citalopram und Tramadol hatte der Bad Vilbeler Generikakonzern Stada mit
seiner Hausmarke sowie der Konzerntochter Aliud jeweils vorläufige
Zuschläge erhalten. Die Hexal-Tochter 1A Pharma hatte darin einen
„schwerwiegenden Verstoß gegen den Grundsatz des vergaberechtlichen
Geheimwettbewerbs" gesehen und bei der Vergabekammer des Bundes ein
Nachprüfverfahren eingeleitet.
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