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SELBSTMEDIKATION
Berlin - Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) nimmt es mit der Apothekenpflicht derzeit nicht so genau. Seit Januar vertreibt die Tochterfirma Abtei das Produkt „Baldrian plus Passionsblume" in Drogerien und im Einzelhandel. Kombinationen der beiden Arzneipflanzen werden allerdings erst im Mai aus der Apothekenpflicht entlassen.
Vor der Zeit: Abtei vertreibt bereits seit Januar ein Kombinationspräparat mit Baldrian und Passionsblume. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bislang sind nur Baldrian-Monopräparate sowie die Kombination mit Hopfen
freiverkäuflich. Bereits im September 2009 hatte sich der
Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht eine Ausweitung auf
andere Kombinationen ausgesprochen. Das Votum des Gremiums hat
allerdings nur empfehlenden Charakter, Änderungen müssen in der
entsprechenden Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche
Arzneimittel umgesetzt werden. Mitte Februar stimmte der Bundesrat der
Novelle zu, sie tritt aber erst am 1. Mai in Kraft.
Bei GSK sieht man den Termin nicht so streng: „Dieses Datum ist
willkürlich festgelegt und beruht allein auf organisatorischen
Verzögerungen", teilte ein Konzernsprecher mit: Die Verordnung hätte
ebenso gut bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft treten können.
Die vorfristige Einführung begründet GSK mit Erfahrungswerten: Die
Entscheidung der Länderkammer sei ein formaler Akt. In den vergangenen
Jahrzehnten habe der Bundesrat nie seine Zustimmung zu einem Entwurf der
Sachverständigen verweigert. „Im Vertrauen darauf haben Abtei und
GlaxoSmithKline die Entwicklung und Vermarktung des Produktes 'Abtei
Baldrian Plus Passionsblume' vorangetrieben", so der Sprecher.
Die Verzögerung sowie die daraus resultierenden Verschiebung des Datums
des Inkrafttretens stelle keine sicherheits- oder wettbewerbsrechtliche
Hürde dar. Bei Vermarktung und Verkauf gehe es mit rechten Dingen zu,
versicherte der Sprecher. Zudem gebe es für die Anwender kein größeres
Risiko als bei vergleichbaren Wirkstoffkombinationen, die schon seit
längerem freiverkäuflich seien.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stößt
diese Interpretation auf Unverständnis: „Gesetze gelten ab dem Zeitpunkt
ihres Inkrafttretens", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Eventuelle rechtliche Verstöße müsse letztlich allerdings die zuständige
Aufsichtsbehörde prüfen.
Vorgänger des nun für die Drogerie gestalteten Produktes ist übrigens
das bislang apothekenpflichtige Präparat „Alluna Tag zur Beruhigung".
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte Abtei den Namen in der Zulassung
ändern lassen.
Im Bereich Consumer Healthcare machte GSK in Deutschland 2009 einen
Umsatz 416 Millionen Euro, das war rund ein Fünftel seines
Konzernumsatzes hierzulande. Knapp 300 Millionen Euro entfielen auf den
Bereich Mundhygiene, zu dem die Marken Chlorhexamed und Corsodyl (nur
Apotheke) sowie Corega, Dr. Best, Odol/Odol-med3, Parodontax und
Sensodyne gehören.
Mit OTC-Produkten erwirtschaftete der Konzern 72 Millionen Euro; zu den
Apotheken-Marken gehören Alli, BesserAtmen, Cetebe, Contac, Cysto Fink,
Formigran, Lactacyd, Medacalm, Niquitin, Prosta Fink, Zantic und
Zovirax. Auf Abtei entfiel ein Umsatz von 48 Millionen Euro. Außerhalb
der Apotheke vertrieben werden außerdem Fagorutin, Granu Fink und
Panadol.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 15. März 2011, 09:07 Uhr
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