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  • 26.02.2011 – Index-Zertifikate nicht riskanter als vergleichbare Investmentfonds
    26.02.2011 – Index-Zertifikate nicht riskanter als vergleichbare Investmentfonds
    FINANZEN – GERICHTSURTEIL Die Einteilung in Risikoklassen bei Anlageberatungsgesprächen unter Verwendung sogenannter Likert-Skalen, die eine abgestufte Beantwortung ermögl...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


GERICHTSURTEIL

Index-Zertifikate nicht riskanter als vergleichbare Investmentfonds

 

Die Einteilung in Risikoklassen bei Anlageberatungsgesprächen unter Verwendung sogenannter Likert-Skalen, die eine abgestufte Beantwortung ermöglichen, ist nicht zu beanstanden. Ein Index-Zertifikat weist durch die Streuung ein geringeres Risiko für den Anleger auf als der Erwerb einer einzelnen Aktie. Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hinweist.

Ein Rentner hatte nach Beratung und Erstellung eines Risikoprofiles durch seine Bank Zertifikate auf Indizes (DivDax und Dow Jones Euro Stoxx 50) erworben. Er hatte im Anschluss an die Lehman-Pleite geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Die Bank hatte Berufung eingelegt.

Das OLG Düsseldorf hat zugunsten der Bank geurteilt. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass die Anlageberatung nicht anlegergerecht gewesen sei. Insbesondere sei die Einteilung in Risikoklassen unter Verwendung sogenannter Likert-Skalen, die über bloße „ja/nein"-Antworten hinausgehend eine abgestufte Beantwortung der gestellten Fragen erlaubten, nicht zu beanstanden. Aufgrund dieser Einteilung könne sich der Anleger auch nicht darauf berufen, er habe eine „sichere" Geldanlage gewünscht. Die von dem Anleger erworbenen Index-Zertifikate stellten somit auch keine hochriskanten Anlageformen dar, da sie aufgrund der Repräsentation eines Indexes sogar ein niedrigeres Risiko als eine Standardaktie aufwiesen. Auch sei er durch Überlassung schriftlichen Materials über weitere Risiken aufgeklärt worden. (ac)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2010, Az.: I-6 U 200/09

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

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