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  • 26.02.2011 – Keine Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen
    26.02.2011 – Keine Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen
    FINANZEN – ABSCHAFFUNGSVORSCHLAG Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belastet die öffe...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


ABSCHAFFUNGSVORSCHLAG

Keine Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen

 

Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belastet die öffentlichen Kassen zunehmend. 2008 minderte diese Steuerermäßigung das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.

Der Bundesrechnungshof hat Umsetzung und Wirkung dieser Steuervergünstigung geprüft und festgestellt, dass sie vielfach nicht ihr Ziel erreicht und unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte auslöst. Mit der Förderung soll der Schwarzarbeit begegnet werden. Vielfach werden aber Leistungen gefördert, die ohnehin legal bezogen werden. Dies gilt z.B. dann, wenn Hauseigentümer Leistungen vergeben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen können. In diesen Fällen wirkt sich die Steuerermäßigung nicht auf das Verhalten der Steuerpflichtigen aus, so dass das Ziel der Förderung nicht erreicht wird. Der Bundesrechnungshof hat bei 70% der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30% der haushaltsnahen Dienstleistungen solche Mitnahmeeffekte festgestellt. Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes erstrecken sich dabei nicht auf die Begünstigung von Dienstleistungen für Pflege und Betreuung.

Die Finanzämter gewährten die Steuerermäßigung in 80 bis 90% aller Fälle, ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu prüfen. Damit glich das Steuerformular in den meisten Fällen einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllte und den das Finanzamt einlöste.Da diese Kontrolldefizite bei der derzeitigen Besteuerungspraxis der Finanzämter nicht behoben werden können und die Mitnahmeeffekte nicht hingenommen werden sollten, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen. (ac)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

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