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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
STANDESVERTRETUNG
Berlin - Apothekerkammern
übernehmen viele Aufgaben. Sie überwachen als
Selbstverwaltungskörperschaften die Berufsausbildung, nehmen
Fachapotheker-Prüfungen ab und kümmern sich um Weiter- und Fortbildung
sowie um Qualitätssicherung. Hinzu kommt die Vertretung der
Apothekerinteressen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Kosten
werden auf alle Mitglieder umgelegt. Das gibt Anlass zu Diskussionen:
Denn als Zwangsmitglieder teilen nicht alle Apotheker die inhaltliche
Richtung ihrer Kammer. Zudem ist die Belastung durch die Beiträge nicht
überall gleich. Je nach Bezirk können Höhe und Berechnungsgrundlage der
Umlage variieren.
Jede Apothekerkammer legt selbst fest, wie die Beiträge erhoben werden.
Für angestellte Apotheker gibt es Fixbeiträge, die zwischen 90 und knapp
250 Euro liegen. Nachlässe gibt es unter anderem für
Teilzeitbeschäftigte und Rentner. Bei den Beiträgen für selbstständige
Apotheker orientieren sich die meisten Kammern am Umsatz. Prozentuale
Anteile werden in Bayern (0,098 Prozent), Brandenburg (0,11 Prozent),
Mecklenburg-Vorpommern (0,11) Niedersachsen (0,115 Prozent), Nordrhein
und Westfalen-Lippe (jeweils 0,11 Prozent), Rheinland-Pfalz (0,075
Prozent), Sachsen (0,09 Prozent), Sachsen-Anhalt (0,12 Prozent) und
Thüringen (0,115 Prozent) fällig; dabei gehen die Umsätze aus der
Krankenhausversorgung nicht immer zu 100 Prozent in die Berechnung ein.
Die Kammern berufen sich auf Untersuchungen der Treuhand, nach denen der
Umsatz noch immer als verlässlichste Zahl gilt - andere Größen könnten
beispielsweise durch Investitionen beeinflusst werden.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/15666.html
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