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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BAGATELLGRENZE
Berlin - Bei der Frage der
Zulässigkeit von Rx-Boni könnten aus Sicht des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Versandapotheken strengere Regeln
gelten als für niedergelassene Apotheken. Laut dem Beschluss vom 8. Juli
sind Bonusmodelle zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im
Einzelfall zu prüfen. Die „Spürbarkeitsschwelle" soll dabei auch von der
Größe der Apotheke abhängen.
Den Richtern zufolge ist nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH)
zu Rx-Boni ein „ungeklärter Graubereich" geblieben - zumal jeweils
unterschiedliche Bonusmodelle betroffen gewesen seien. Aus diesem Grund
dürften die Grenzen nicht starr bei einem bestimmten Betrag gezogen
werden, heißt es in dem OVG-Beschluss. Selbst Boni von unter einem Euro
könnten demnach verboten werden.
Die Richter legen zwei Maßstäbe an die „Spürbarkeitsschwelle" an: Je
mehr der Bonus einem Barrabatt gleiche, desto niedriger sollte der Wert
veranschlagt werden. Während direkte Barrabatte grundsätzlich unzulässig
seien, könne der Wert bei Bonussystemen ohne direkten Geldbezug auch
höher liegen.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/15937.html
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