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RX-BONI
Berlin - Aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) sind Rx-Boni in Höhe von 1,50 Euro pro Arzneimittel unzulässig. Das Gericht gab in einem Eilverfahren der Apothekerkammer Niedersachsen Recht, die das Bonus-Modell der Versandapotheke Apotal verbieten wollte. Auch die Sanicare-Tochter Aliva darf ihre Gutscheine über 3 Euro pro Rezept künftig nicht mehr gewähren. Die Entscheidungen im Eilverfahren sind nicht mehr anfechtbar, die Verfahren können aber in der Hauptsache fortgeführt werden.
Die Richter am OVG beziehen sich auf die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. September 2010. Deutschlands oberste Zivilrichter hatten damals in mehreren Verfahren entschieden, dass ein Rx-Boni von 5 Euro unzulässig ist, Gutscheine im Wert von einem Euro dagegen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unter eine Bagatellschwelle fallen. In der Folge hatten mehrere Apotheken ihre Kunden mit Boni gelockt, die preislich zwischen diesen Werten liegen.
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