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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KRANKENHAUSVERSORGUNG
Berlin - Eine Entfernung von
216 Kilometern ist nah genug, um ein Krankenhaus mit Arzneimitteln zu
versorgen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt
entschieden, dass die Apotheke des St. Franziskus-Hospitals Münster mit
Sitz in Ahlen ein Bremer Krankenhaus versorgen darf. Damit widerriefen
die Richter das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Münster.
Das St. Franziskus-Hospital hatte im Februar 2006 einen
Versorgungsvertrag mit dem Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen
geschlossen. Beide Einrichtungen gehören zur St. Franziskus Stiftung
Münster. Derzeit versorgt die Apotheke rund 20 Krankenhäuser, darunter
mehrere des Stiftungsverbands. Der Jahresumsatz der Apotheke beträgt
rund 22 Millionen Euro.
In dem Versorgungsvertrag mit dem Bremer Krankenhaus verpflichtete sich
die Apotheke, das Krankenhaus dreimal wöchentlich zu beliefern und ein
Arzneimittellager für Notfälle zu unterhalten. Akut notwendige
Medikamente sollen zudem gegebenenfalls per Botendienst geliefert
werden.
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