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hier ist der vollständige Text für Sie:
AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Wenn in zwei Wochen
die neuen AOK-Rabattverträge in Kraft treten, drohen der Branche
chaotische Zustände. Denn erst am 9. Mai hat das Oberlandesgericht
Düsseldorf überraschend den Weg für die neuen Verträge frei gemacht. So
gut wie kein Hersteller traut sich aber zu, aus dem Stand in weniger als
einem Monat lieferfähig zu sein. Das Problem betrifft keineswegs nur
die 24 Millionen AOK-Versicherten.
Der Start zum 1. Juni stand für die AOK von Anfang an fest. Denn die
sechste Rabattrunde soll nahtlos an die vor zwei Jahren in Kraft
getretenen Verträge anknüpfen. Für die Hersteller gelten aber
vertraglich vereinbarte Übergangsfristen: Ab Zuschlag haben die Firmen
drei Monate Zeit, die entsprechenden Vorräte anzulegen. Auch wenn die
Produkte also ab 1. Juni in der Apotheken-EDV ein Rabattkennzeichen
tragen, müssen die meisten Hersteller erst ab September voll lieferfähig
sein. Erst dann drohen ihnen Vertragsstrafen. In den Apotheken wird es
also erheblichen Erklärungsbedarf geben, denn die Umstellung hängt von
der Verfügbarkeit ab.
Die Übergangsfrist gilt allerdings nicht für alle Wirkstoffe, denn
Zuschläge für 28 Moleküle konnte die AOK bereits im Januar erteilen.
„Scharf geschalten" sind daher ab Juni beispielsweise die Verträge für
Allopurinol, Captopril, Furosemid, ISDN, ISMN, Levodopa, MCP, Melperon,
Metronidazol, Nifedipin, Quinapril, Topiramat und Verapamil.
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