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APOTHEKENHONORAR
Berlin - Die Krankenkassen
sind mit ihrer Forderung, dass bei der Anpassung des Kassenabschlags für
2010 von 2,30 Euro statt 1,75 Euro auszugehen ist, gescheitert. Laut
Sozialgericht Berlin fehlt den Kassen das Rechtsschutzbedürfnis: Denn
beim Abschlag für das vergangene Jahr sei die Schiedsstelle noch gar
nicht angerufen worden; die Festlegung falle damit noch in die alleinige
Verhandlungshoheit von GKV-Spitzenverband und Deutschem
Apothekerverband (DAV). „Das Gericht ist nicht befugt, einzelne
Verhandlungselemente vorab festzulegen."
Die Kassen hatten versucht, sich per Feststellungsklage in eine gute
Ausgangsposition für den Abschlag für 2010 zu bringen: Statt von dem von
der unabhängigen Schiedsstelle für 2009 festgetzten Zwangsrabatt in
Höhe von 1,75 Euro, sollten die Verhandlungen auf dem gesetzlich
festgelegten Abschlag von 2,30 Euro aus dem Jahr 2008 basieren.
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