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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Ab 1. Mai gelten
neue Normgrößen für kleine, mittlere und große Arzneimittelpackungen.
Die Überarbeitung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) sollte
eigentlich dafür sorgen, dass gängige Packungen wieder einer Normgröße
entsprechen. Doch nicht bei allen Präparaten geht die Rechnung auf - die
Apotheken müssen sich deshalb am Montag bei einigen Produkten auf neue
Packungsgrößen einstellen.
Weil seit Jahresbeginn nur noch geringe prozentuale Abweichungen von den
zuvor als Höchstmengen definierten Messzahlen für N1, N2 und N3 erlaubt
sind, entsprachen viele Packungen im Markt in den vergangenen Monaten
keiner Normgröße mehr. Um unnötige Umstellungen zu vermeiden, sollten
sich die neuen Normgrößen ab Mai an den etablierten Packungsgrößen
orientieren. Doch selbst die mehr als 800 Ausnahmepositionen reichten
nicht aus, um Änderungen komplett zu vermeiden. Für einige Arzneimittel
führen die Hersteller deshalb nun zusätzliche Packungsgrößen ein.
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