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APOTHEKENHONORAR
Berlin - In Berlin wird zur Stunde über den Schiedsspruch zum Kassenabschlag verhandelt. Die drei Richter unter dem Vorsitz von Gunter Rudnik sind nach dem halbstündigen Sachvortrag tief in die Materie eingedrungen und interessieren sich sehr für die Details der Berechnungen durch die Schiedsstelle. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Absenkung des Abschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro geklagt. Als Beklagter muss der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, erklären, wie er zu der Kürzung des Zwangsrabatts der Apotheken gekommen ist.
Komplexe Zahlenspiele: Vor dem Sozialgericht Berlin wird über den Kassenabschlag verhandelt. Foto: Elke Hinkelbein
Wegen der komplexen Zahlenspiele wurde die Verhandlung gerade für eine
halbe Stunde unterbrochen. Eigentlich war für den Termin nur eine Stunde
vorgesehen gewesen. Die Richter haben im bisherigen Verlauf aber
bereits durchblicken lassen, dass die Umsatzsteigerung der Apotheken bei
der Berechnung des Kassenabschlags hätte berücksichtigt werden müssen.
Das sieht Daubenbüchel anders: Rein rechnerisch hätten wegen des
Mehraufwands 3154 neue Stellen in den Apotheken geschaffen werden
müssen; die Schiedsstelle hatte daher 0,19 Euro pro Packung an
zusätzlichen Personalkosten alleine wegen der Rabattverträge
ausgerechnet. Dazu kommen 0,23 Cent für die Bearbeitung der gestiegenen
Packungszahl sowie Sachkosten und Inflationsausgleich von 0,13 Euro.
Die Kassen, in der Verhandlung mit drei Vertretern erschienen,
argumentieren dagegen, dass durch die Geschäftsausweitung 2840
Vollzeitstellen refinanziert würden und somit nur 314 zusätzliche
Stellen an Aufwand berücksichtigt werden könnten. Entsprechend liege der
anzurechnende Personalaufwand nur bei 0,02 Euro.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV), als Beigeladener im Verfahren
vertreten, wies darauf hin, dass die Kassen den Berechnungen in den
Verhandlungen schon zugestimmt hätten. Ohnehin müsse sich die
juristische Prüfung des Schiedsspruchs eher auf Verfahrensfragen
beschränken und nicht mit inhaltlichen Aspekten auseinander setzen. Das
Urteil wird für den Nachmittag erwartet.
Alexander Müller, Mittwoch, 09. März 2011, 12:07 Uhr
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