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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KASSENABSCHLAG
Berlin - Das Sozialgericht Berlin hat seine Entscheidung zum Kassenabschlag vertagt - und wird vermutlich erst in einigen Wochen sein Urteil verkünden. Eine weitere mündliche Verhandlung wird es aber nicht mehr geben. Der unparteiische Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, hatte bei der Verhandlung eine zusätzliche Frist von drei Wochen beantragt, um die erst heute vorgelegten neuen Schriftsätze der Kassen zu prüfen und eine Erwiderung abzugeben.
Kassenabschlag in Verlängerung: Das Sozialgericht Berlin wird erst
in einigen Wochen über den Zwangsrabatt der Apotheken entscheiden.
Foto: Elke Hinkelbein
Auch die Kassen wollen dann noch einmal schriftlich Stellung nehmen.
Nachgedacht wird auch über eine Sprungrevision, also eine direkte
Anrufung des Bundessozialgerichts. Die Apotheker müssen weiter warten.
Beim Kassenabschlag 2010 sieht es ebenfalls nicht nach einer schnellen
Einigung aus: Der vorsitzende Richter Gunter Rudnik wollte dieses Thema
nicht aufgreifen, bevor Kassen und Apotheker nicht auf dem
Verhandlungsweg alle Mittel ausgeschöpft hätten. Die Kassen beantragten
trotzdem, dass der Schiedsspruch für 2009 - so er rechtskräftig ist -
nicht als Grundlage für die Verhandlungen für den Abschlag 2010
herangezogen werden darf.
Für die Jahre 2011 und 2012 ist der Zwangsrabatt gesetzlich auf 2,05 Euro festgeschrieben.
Alexander Müller, Mittwoch, 09. März 2011, 12:48 Uhr
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