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RX-BONI
Berlin - Ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rezeptgutscheinen baut sich die nächste Klagewelle auf. Zahlreiche Apotheken - hauptsächlich Versender und Discounter - wurden bundesweit abgemahnt und kämpfen jetzt vor Gericht für ihre Rx-Boni. Wettbewerbsrechtlich geht es um den Feinschliff der Bagattellgrenze, arzneimittelrechtlich ums Prinzip.
Streit ums Prinzip: Nach dem BGH-Urteil laufen in Deutschland Verfahren zur Bagatellgrenze von Rx-Boni. Foto: APOTHEKE ADHOC
Das Problem: Aus Sicht des BGH sind kleine Rx-Boni unterhalb einer
Spürbarkeitsgrenze wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Die genaue
Höhe dieser Bagatellgrenze hat der BGH allerdings nicht festgesetzt.
Nur so viel: Werbegaben im Wert von einem Euro seien
wettbewerbsrechtlich zulässig, Boni im Wert von fünf Euro dagegen zu
hoch. Die Apotheken reizen jetzt aus, was möglich ist.
Vier Verfahren wurden bereits von der Wettbewerbszentrale mit Sitz in
Bad Homburg initiiert. Prominentestes Beispiel ist die Versandapotheke
Mycare, die ihren Kunden 1,50 Euro Rabatt pro verschriebenem
Arzneimittel gewährt. Mycare-Chef Christian Buse ist auch Vorsitzender
des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA).
Geklärt werden soll in den Verfahren der Wettbewerbszentrale auch, ob
sich die Bagatellgrenze auf den Gesamtbonus pro Rezept bezieht oder auf
jedes Arzneimittel auf dem Rezept veranschlagt werden darf, also maximal
dreimal. Der BGH hatte sich in dieser Frage nicht eindeutig geäußert.
Die Aufsichtsbehörden können dagegen arzneimittelrechtlich jede Art von
Rezeptbonus verbieten. Die Apothekerkammer Niedersachsen geht nach
eigenem Bekunden gegen jede Apotheke vor, die Rx-Boni gewährt. Abgemahnt
wurden bereits die Versandapotheken Aliva (Sanicare), Apotal und
Besamex sowie eine Vor-Ort-Apotheke. Hier laufen die Verfahren ebenfalls
an.
Als einzige Apothekenkooperation hatte das Franchise-Konzept
easyApotheke auf einheitliche Rx-Boni gesetzt. Anfang November hatten 25
easy-Apotheken Gutscheine im Wert von einem Euro für jedes Arzneimittel
auf der Verschreibung ausgelobt. Nach dem Einschreiten der
Apothekerkammer haben 20 Apotheken das Angebot zum Jahreswechsel
eingestellt. Die übrigen fünf sollen den Bonus in verschiedenen
Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten durchfechten und werden
juristisch von der Systemzentrale betreut.
Auch bei Sanicare-Chef Johannes Mönter ist davon auszugehen, dass er den
Rechtsstreit nicht scheuen wird: Der Unternehmer befindet sich mit der
Kammer seit Jahren im Streit über Zuzahlungsgutscheine. Zuletzt hatte
Sanicare im Rahmen einer „Zuzahlungsstudie" - begleitet von Professor
Dr. Gerd Glaeske - seinen Kunden die Hälfte der Zuzahlung erlassen.
Aliva gewährt aktuell 3 Euro Bonus pro Rezept.
Andere Anbieter wagen sich noch weiter hinaus: Die Versandapotheke
Bad-Apo aus dem sächsischen Bad Schlema gewährt Neukunden einen Bonus
von zehn Euro, wenn sie mindestens zwei verschreibungspflichtige
Arzneimittel bestellen.
Alexander Müller, Freitag, 04. März 2011, 11:58 Uhr
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