Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GERICHTSURTEIL
Die Wettbewerbszentrale berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung von einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 17.02.2011 (Az. 2 U 65/10), mit welchem der holländischen Versandapotheke untersagt wurde, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb zu unterhalten.
„Die Wettbewerbszentrale hatte unter anderem vorgetragen und beanstandet, dass die niederländische Versandapotheke Vitalsana maßgebliche Teile ihrer Geschäftsaktivitäten als Apotheke nicht von den Niederlanden, sondern von Deutschland aus erbringe. So werden unter anderem unter Zuhilfenahme der Ressourcen der Fa. Schlecker von dort aus Vertragsverhandlungen, Besprechungen und Vertragsabschlüsse mit Lieferanten, Dienstleistern und Krankenkassen geführt. Ferner erfolge dort die schriftliche Bestell- sowie die Rezeptannahme, die Sammlung retournierter Arzneimittel sowie auch die pharmazeutische Beratung"
heißt es in der Pressemitteilung.
Offenbar ist das OLG Stuttgart der Ansicht, dass die Abgabe pharmazeutischer Kerntätigkeit an eine dritte Gesellschaft (hier: Schlecker) nicht zulässig sei, weswegen Vitalsana die pharmazeutische Tätigkeiten in Deutschland ausübe bzw. ausüben lasse, eine Apothekenbetriebserlaubnis benötige. Da diese nicht vorlag, war der weitere Betrieb zu untersagen.
Bewertung:
Ob die Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Ob der BGH jedoch die Ansicht der Stuttgarter Richter dahingehend teilen wird, dass bereits die Auslagerung logistischer Teilbereiche eines Versandapothekenbetriebs nach Deutschland einer Apothekenbetriebserlaubnis bedarf, ist fraglich. So erscheint es eher fernliegend in der bloßen Entgegennahme von Rezepten und Retouren wesentliche Leistungen eines Apothekers zu sehen. Entscheidend muss hier sein, ob dielogistische Auslagerung tatsächlich in der Lage ist, dass das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gefährden. Aus Sicht des Bundesgesetzgebers liegen die Gesundheitsgefahren im Umgang mit dem Patienten und den schädlichen Konsequenzen einer Fehlberatung. Diesen Bereich betrifft die Auslagerung jedoch gerade nicht. Insoweit erscheint es vielmehr fraglich, ob hier schon von einem Betreiben im Sinne des § 1 Abs. 2 ApoG auszugehen ist, dass allgemein dann nicht angenommen werden kann, wenn es um solche Handlungen geht, die lediglich wirtschaftliche oder technische Maßnahmen betreffen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich der BGH hier positionieren wird.
Dr. Robert Kazemi
Kazemi
& Lennartz Rechtsanwälte, Bonn
www.medi-ip.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de |
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.