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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hamburg - Morbus Parkinson
tritt meist bei den über 50-Jährigen auf, am häufigsten im Alter ab 58
und 62. Man schätzt, dass in Deutschland etwa 300.000 bis 400.000
Menschen betroffen sind. Anfangs wird die Krankheit kaum bemerkt, doch
sie schreitet langsam voran und die Symptome werden immer stärker. Die
Krankheit kann nicht gestoppt werden.
Eines der Frühsymptome sind Bewegungseinschränkungen in den Armen und
Muskelschmerzen. Dann folgen deutlich verlangsamte Bewegungen
(Bradykinese), Muskelstarre (Rigor), Muskelzittern (Tremor),
Haltungsinstabilität (posturale Instabilität) und im fortgeschrittenen
Stadium zeitweilige völlige Bewegungslosigkeit (Akinese). Darüber hinaus
sind verschiedene vegetative, psychische und kognitive Störungen
(Verlangsamung geistiger Prozesse) möglich. Parkinsonpatienten setzen
alles daran, so lange wie möglich mobil zu bleiben. Voraussetzung dafür
ist eine gute medikamentöse Einstellung. Doch was passiert im Falle
einer möglichen Substitution, wenn der Arzt kein Aut-idem Kreuz gesetzt
hat? Hier ist der Apotheker gefordert, denn bei Parkinsonpatienten kann
jeder Medikamentenaustausch den Therapieerfolg verringern. Dies wird
klar, wenn man bedenkt, dass die jeweiligen Arzneistoffe ein enges
therapeutisches Fenster besitzen, und wenn man weiß, dass ein Wirkstoff
bereits als austauschbar gilt, wenn seine Bioverfügbarkeit zwischen 80%
und 125% des Originalpräparates liegt. Solche variablen Grenzen reichen
bei einem Parkinsonpatienten aus, um die Wirkstoffspiegel im Blut zu
verändern. Der Patient würde in einem solchem Fall u. U. riskieren, dass
die Symptome verstärkt auftreten. Selbst bei einer anschließenden
Rückumstellung auf das ursprüngliche Medikament ist die erneute
Einstellung schwierig.
Wann helfen Pharmazeutische Bedenken?
Wenn auf dem Rezept kein Aut-idem Kreuz gesetzt wurde, und eine
Substitution angezeigt wäre, sollte der Apotheker bei der Verordnung
eines Parkinsonmedikamentes Rücksprache mit dem Arzt halten. Oft ist die
Substitution gar nicht gewollt. Bestätigt der Arzt den unerwünschten
Austausch oder ist er nicht erreichbar, kann der Apotheker
Pharmazeutische Bedenken äußern. Dies geschieht durch Aufdrucken eines
Sonderkennzeichens und durch eine handschriftliche Begründung. So kann
der Apotheker beispielsweise „Compliance gefährdet", „Therapiesicherheit
gefährdet" oder „Unverträglichkeit gegenüber Hilfsstoffen" als
Begründung auf das Rezept schreiben.
Weitere Informationen unter http://www.pharmazeutische-bedenken.de
Dort finden Sie auch weiere Arzneimittelgruppen, bei denen eine
Substitution kritisch sein, wie Antiepileptika, Opioidanalgetika,
Antiasthmatika, Antidiabetika und Antidementiva.
Apothekerin Elke Engels
redaktion@pharmazeutische-bedenken.de
http://www.Pharmazeutische-Bedenken.de
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