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  • 04.10.2011 – Chronisch erkrankte Patienten brauchen Unterstützung
    04.10.2011 – Chronisch erkrankte Patienten brauchen Unterstützung
    BRANCHENNACHRICHTEN Seit dem 1. April 2008 ist es mit der Neufassung des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V möglich, Pharmazeutische Bedenken zu äußern und damit im Ein...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apotheken:


Pharmazeutische Bedenken

Chronisch erkrankte Patienten brauchen Unterstützung

 

Hamburg  -  Seit dem 1. April 2008 ist es mit der Neufassung des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V möglich, Pharmazeutische Bedenken zu äußern und damit im Einzelfall von der Verpflichtung zur Abgabe des rabattbegünstigten Arzneimittels abzusehen. Was hat sich seither getan? Nutzen die Apotheker dieses wertvolle Instrument zur Verbesserung der Therapiesicherheit?

Zumindest ist das Thema mittlerweile in jeder Apotheke täglich präsent. Denn viele Apothekenkunden leiden unter chronischen Krankheiten und sind auf eine gute medikamentöse Einstellung angewiesen. Doch was kann passieren, wenn ein Medikamentenwechsel aufgrund der Rabattverträge bei diesen Patienten stattfinden soll? Der Wirkstoff und die Wirkstärke sind schließlich gleich. Dennoch zeigt die Praxis bei Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann, dass erhebliche therapeutische Probleme entstehen können. Das fängt beim Packungsdesign an und hört bei der Bioverfügbarkeit auf. Wenn das substituierte Medikament beispielsweise einen anderen Namen trägt, wird der meist multimorbide chronisch erkrankte Patient sehr verunsichert, selbst wenn der Wirkstoff gleich ist. Jeder Apothekenleiter und jede PTA hat schon mehrfach erlebt, dass ein Kunde ein Medikament zurückgeben wollte, in der Annahme, es sei vom Pharmazeutischen Personal verwechselt oder vom Arzt falsch verordnet worden. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um das rabattbegünstigte Präparate.

Was die Bioverfügbarkeit betrifft, so sollte man wissen, dass ein Wirkstoff bereits als austauschbar gilt, wenn seine Bioverfügbarkeit zwischen 80 und 125 % des Originalpräparates liegt. Das reicht z. B. bei Epilepsie-, Parkinson-, Demenz- oder Schmerzpatienten aus, um den gewohnten Therapie-Effekt in Frage zu stellen. Ein neuer Einstellungsprozess und häufig auch eine Rückumstellung auf das ursprüngliche Medikament sorgen für starke Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Darüber hinaus bleiben die erhofften finanziellen Einsparungen aus.

Es gibt noch viele weitere Gründe, warum das Pharmazeutische Personal bei „kritischen Indikationen" Pharmazeutische Bedenken äußern sollte. Unter http://www.pharmazeutische-bedenken.de finden Sie ausführliche Informationen dazu, z. B. was auf dem Rezept zu beachten ist, oder bei welchen „kritischen Arzneimittelgruppen" die Substitution besonders hinterfragt werden sollte. Ein Wissenstest zeigt Ihnen, ob Sie ausreichend informiert sind. Besucher der Expopharm (6. bis 9.10.2011, Düsseldorf) können in Halle 3, Stand C 10 ihr Wissen darüber hinaus in der „Schlossallee" online auffrischen.

Apothekerin Elke Engels
redaktion@pharmazeutische-bedenken.de
http://www.Pharmazeutische-Bedenken.de

 

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