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Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hamburg - Seit dem 1. April
2008 ist es mit der Neufassung des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2
SGB V möglich, Pharmazeutische Bedenken zu äußern und damit im
Einzelfall von der Verpflichtung zur Abgabe des rabattbegünstigten
Arzneimittels abzusehen. Was hat sich seither getan? Nutzen die
Apotheker dieses wertvolle Instrument zur Verbesserung der
Therapiesicherheit?
Zumindest ist das Thema mittlerweile in jeder Apotheke täglich präsent.
Denn viele Apothekenkunden leiden unter chronischen Krankheiten und sind
auf eine gute medikamentöse Einstellung angewiesen. Doch was kann
passieren, wenn ein Medikamentenwechsel aufgrund der Rabattverträge bei
diesen Patienten stattfinden soll? Der Wirkstoff und die Wirkstärke sind
schließlich gleich. Dennoch zeigt die Praxis bei Arzneimittelgruppen,
bei denen eine Substitution kritisch sein kann, dass erhebliche
therapeutische Probleme entstehen können. Das fängt beim Packungsdesign
an und hört bei der Bioverfügbarkeit auf. Wenn das substituierte
Medikament beispielsweise einen anderen Namen trägt, wird der meist
multimorbide chronisch erkrankte Patient sehr verunsichert, selbst wenn
der Wirkstoff gleich ist. Jeder Apothekenleiter und jede PTA hat schon
mehrfach erlebt, dass ein Kunde ein Medikament zurückgeben wollte, in
der Annahme, es sei vom Pharmazeutischen Personal verwechselt oder vom
Arzt falsch verordnet worden. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um
das rabattbegünstigte Präparate.
Was die Bioverfügbarkeit betrifft, so sollte man wissen, dass ein
Wirkstoff bereits als austauschbar gilt, wenn seine Bioverfügbarkeit
zwischen 80 und 125 % des Originalpräparates liegt. Das reicht z. B. bei
Epilepsie-, Parkinson-, Demenz- oder Schmerzpatienten aus, um den
gewohnten Therapie-Effekt in Frage zu stellen. Ein neuer
Einstellungsprozess und häufig auch eine Rückumstellung auf das
ursprüngliche Medikament sorgen für starke Beeinträchtigungen der
Lebensqualität. Darüber hinaus bleiben die erhofften finanziellen
Einsparungen aus.
Es gibt noch viele weitere Gründe, warum das Pharmazeutische Personal
bei „kritischen Indikationen" Pharmazeutische Bedenken äußern sollte.
Unter http://www.pharmazeutische-bedenken.de
finden Sie ausführliche Informationen dazu, z. B. was auf dem Rezept
zu beachten ist, oder bei welchen „kritischen Arzneimittelgruppen" die
Substitution besonders hinterfragt werden sollte. Ein Wissenstest zeigt
Ihnen, ob Sie ausreichend informiert sind. Besucher der Expopharm (6.
bis 9.10.2011, Düsseldorf) können in Halle 3, Stand C 10 ihr Wissen
darüber hinaus in der „Schlossallee" online auffrischen.
Apothekerin Elke Engels
redaktion@pharmazeutische-bedenken.de
http://www.Pharmazeutische-Bedenken.de
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